Demo in KRUMBACH am 17.04.2024

Bündnis für Demokratie und Zusammenhalt

DIE LINKE Kreisverband Günzburg/Neu-Ulm unterstützt die Demonstration des Krumbacher Bündnisses für Demokratie und ZusammenHalt. Unter dem Motto „Herz statt Hetze“ tritt das Bündnis zum ersten Mal öffentlich auf. Der Kreisverband von DIE LINKE empfielt die Teilnahme an der Demonstration in Krumbach.


 

Stadtfest Neu-Ulm

am 20.05.2023

Wir nehmen teil mit einem Weinstand von 11:00 bis 23:00 Uhr

Rathausplatz Neu-Ulm

Alle sind zum Kommen und Trinken eingeladen !


 

15 Jahre KV 'Die LINKE' in den Landkreisen Günzburg und NeuUlm

Donnerstag, 28.07.2022 Jubiläumsveranstaltung mit MdB Klaus Ernst


 

Es ist schon wieder soweit!

Die CSU in Senden geht wieder auf Krawall gegen Bürgermeisterin

Nun ist es schon wieder so weit. Die CSU Senden kann einfach nicht mehr als zwei Jahre Bürgermeister(in). Noch nicht einmal 24 Monate im Amt, wird der einstigen CSU-Fraktionsvorsitzenden im Sendener Stadtrat, von ihrer eigenen Fraktion schon wieder eine lange Nase gedreht. Bei zwei wichtigen Zukunftsthemen verweigerten die Christsozialen bei der letzten Stadtratssitzung ihrer einstigen Hoffnungsträgerin die Gefolgschaft. Und das ohne Vorankündigung. Seit Othmar-Koch`s-Bürgermeisterzeiten schaffte es die örtliche CSU immer wieder, ihre eigenen Kandidaten zu zerlegen oder ihre Parteibuch-Bürgermeister in aller Form gegen die Wand laufen zu lassen. Das ist die ganz eigene Stabilität der Sendener Kommunalpolitik in den letzten 30 Jahren. Nun zeigt sich wieder auf eklatante Weise, dass erzkonservative Parteigänger und christlich-soziale Kommunalos in Senden nur auf dem Wahlzettel der CSU etwas gemein haben. Nach der Wahl wird daraus seit 30 Jahren immer wieder ganz schnell ein unzuverlässiger Haufen, dem die Zukunft der Stadt zweitrangig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stadtrat in Senden

Xaver Merk


 


 

Brief an den Innenminister von Baden-Württemberg

Zitat :

"Sehr geehrter Herrn Innenminister,

ich wende mich mit folgendem dringenden Anliegen an Sie: Der in Ulm geborene türkische Staatsbürger und Kurde Muhammed Tunc sitzt aktuell in Pforzheim in Abschiebehaft. Nach Angaben seiner Familie hat er sein ganzes bisheriges Leben in Deutschland verbracht, spreche kaum türkisch und habe in der Türkei auch keine Verwandten mehr. Diese seien aus der Türkei geflohen, um politischer Verfolgung zu entgehen.

Der Gesundheitszustand von Muhammed Tunc sei sehr schlecht und er sei momentan im Hungerstreik, da ihm bei einer Abschiebung Folter und Ermordung drohen, heißt es in einer Mitteilung. Seine Verurteilung soll nach einer Auseinandersetzung zwischen kurdisch stämmigen Menschen und der türkisch-nationalistischen Rockergruppe „Osmanen Germania BC“ erfolgt sein, die direkte Verbindungen zu türkischen Sicherheitsbehörden haben soll.

Laut Bundeszentrale für politische Bildung werden kurdische Traditionen, Sprache und Kultur in der Türkei weitgehend negiert und unterdrückt.

Bitte setzen Sie sich mit allen Mitteln dafür ein, die unmenschliche Abschiebung von Herrn Tunc zu verhindern. Das Land Baden-Württemberg darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Politik der türkischen Regierung machen.

Mit den besten Grüßen

Martin Rivoir MdL"  (Zitat Ende)

Diesem Aufruf des SPD-Landtagsabgeordneten kann man sich nur anschließen.


 

"Lieder für die Friedenstaube"

Konzert mit Helga Kölle-Köhler, Ayhan Coskun und Christa Mayerhofer

Die drei Ulmer Künstlerinnen sind fest in der regionalen Friedensarbeit verankert, sei es durch ihr Mitwirken beim Ostermarsch, beim alljährlichen Friedenskonzert in der Friedrichsau und bei den Friedenswochen im September, wo dieses Konzert als Projekt des Demokratievereins Wiblingen e. V. Premiere hatte.

Im Repertoire sind internationale Lieder in verschiedenen Sprachen, in denen die Sehnsucht nach Frieden und Liebe besungen wird, aber auch leidvolle Erfahrungen des Krieges.

Christa Mayerhofer fragt sich als Autorin und Erzählerin des Märchens von der Taube, vom Elefanten, vom Affen und vom Hasen, was denn für das gute Zusammenleben entscheidend ist.

Lieder zu kunstvoller Gitarrenbegleitung, zum Teil mehrstimmig gesungen, wechseln sich ab mit der spannenden Geschichte.

 

Termin: Donnerstag, 11. 11. 2021, 18:00 Uhr, Ort: Franziskuskirche

 

Eintritt 3.- Euro. Veranstaltet vom GT Ulm/Neu-Ulm


 

Besuch Janine Wissler

Ulm / nördl. Münsterplatz 13.07.2021

Am    13.07.2021 zwischen 18:30 und 20:00 Uhr besuchte uns - die KV Ulm und Günzburg / NeuUlm - die Bundesvorsitzende unserer Partei zu einer Wahlkampfveranstaltung für die Bundestagswahl.


 

DIE LINKE. gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse

BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig.

 

Auf Initiative von Xaver Merk, Kreisrat im Landkreis Neu-Ulm hatte die LINKE.Bayern zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker*innen eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger*innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen - durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger*innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten - mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt.

 

Xaver Merk: „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Das Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung. DIE LINKE erstreitet ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für uns unzumutbar und unverhältnismäßig. Der Angriff auf die kommunale Demokratie ist hier nur die Spitze des Eisbergs einer Corona-Strategie der Landesregierung, die von der Einschränkung demokratischer Rechte geprägt ist, während in Fabriken und Betrieben durchweg weitergearbeitet werden musste. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat!“

 

Die Pressemitteilung des BayVerfGH zum Urteil finden Sie unter folgendem Link:

 

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf


 

Newsletter MdB Susanne Ferschl zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern wurde im Bundestag zum vierten Mal das Infektionsschutzgesetz geändert. Zukünftig werden entscheidende Befugnisse zur Eindämmung der Pandemie an den Bund übertragen. Seit Beginn der Pandemie vor mehr als einem Jahr hat DIE LINKE die Kungelrunde von Ländern und Bundesregierung kritisiert und gefordert, dass die Maßnahmen im Parlament diskutiert und Entscheidungen demokratisch legitimiert getroffen werden müssen. Die jetzige Regelung ist trotzdem unzureichend. Der Bund greift erst durch, wenn die Inzidenz bundesweit die Marke von 100 überschreitet. So bleibt der Flickenteppich aus Regelungen vorerst weiter bestehen, vor allem ist ein Hin und Her der Zuständigkeiten zu befürchten.
DIE LINKE kritisiert, dass sich die Schieflage in der Pandemiebekämpfung auch mit dem geänderten Gesetz fortsetzt: Der Feierabend wird bis ins kleinste Detail geregelt – aktuelles Beispiel ist die nächtliche Ausgangssperre. Diese ist ein massiver Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und sie ist sozial unausgewogen. Es macht – wie übrigens beim Homeoffice auch - einen gewaltigen Unterschied, ob eine 5-köpfige Familie sich eine Dreizimmerwohnung ohne Balkon teilt oder ein Haus mit 1.300 Quadratmeter Garten. Das Arbeitsleben hingegen wird nach mehr als einem Jahr Pandemie – zwar erstmals überhaupt gesetzlich geregelt -, aber weiter nur unzureichend in die Pandemiebekämpfung einbezogen, hier beugt man sich offensichtlich immer wieder dem Druck der Wirtschaftsverbände.
Die LINKE streitet dafür, das Missverhältnis der Eindämmungsmaßnahmen grade zu rücken. Corona breitet sich nicht nur nach Feierabend, sondern vor allem auch am Arbeitsplatz aus. Dennoch werden nach wie vor keine Daten zum Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz erhoben. Eine aktuelle Studie, die die Infektionszahlen nach Landkreisen mit einem großen Anteil von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe ausgewertet hat, kommt zu dem Ergebnis, dass in diesen Kreisen in allen drei Wellen die Zahlen besonders schnell und besonders hoch stiegen
https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-hotspots-die-gefahr-lauert-am-arbeitsplatz-a-7d4c268d-d6c7-439c-bcc9-20967d0ac025 .
Es braucht also zwingend mehr belastbare Daten über das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz. Nichtsdestotrotz zeigen schon die bisherigen Untersuchungen: Mehr Schutz am Arbeitsplatz ist notwendig und dafür müssen die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.
Die jetzt beschlossene Pflicht für Arbeitgeber, Schnelltests zur Verfügung zu stellen ist überfällig. Aber damit die Tests für den betrieblichen Infektionsschutz auch wirksam werden können, ist es erforderlich, dass die Beschäftigten sich auch testen lassen.
Eine Testpflicht ist eine Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten. Es geht nicht um die wenigen, die möglicherweise nicht bereit sind, sich einem vergleichsweise harmlosen Test zu unterziehen. Es geht um die große Mehrheit aller Beschäftigten, die ein Interesse an einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz haben. Denn ungetestete Kolleg*innen stellen eine potentielle Gefährdung für andere Beschäftigte dar. Arbeitnehmer*innen haben im Zweifelsfall keine Möglichkeit sich zurückzuziehen, wenn sie sich den Arbeitsplatz mit ungetesteten Kolleg*innen teilen müssen.
Im Kontext der gesamten Pandemiebekämpfung mit Testpflicht in den Schulen und Selbsttests als Öffnungsmaßnahme für Veranstaltungen und Einzelhandel ist eine Testpflicht in den Betrieben, meiner Meinung nach angemessen und vertretbar. Für Lehrer*innen, Pfleger*innen und andere Beschäftigtengruppen ist eine Testpflicht bereits Realität. Angela Merkel hatte bei der Einbringung
des Gesetzes zu Recht betont „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen - Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“. Wenn aber allein in der ersten Aprilwoche 2021 mehr als 60 Prozent (72.566) aktuellen Covid19-Fälle auf Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 25 und 64 Jahren fallen, dann muss doch auch das Arbeitsleben endlich strenger reguliert werden https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Altersverteilung.html . Und hier muss die Bundesregierung nachlegen – im Gesetzentwurf ist noch Luft nach oben.
Natürlich muss ein solches betriebliches Testen unbedingt geordnet ablaufen. Der Betriebsrat muss mitbestimmen und es muss in der Arbeitszeit stattfinden. Außerdem ist der Datenschutz zu beachten. Beschäftigten ist nicht zuzumuten, dass mit der Information über ihren Teststatus nicht sorgsam umgegangen wird. Auch hier kann die Bundesregierung unterstützen, indem sie ein „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ auf den Weg bringt, das den Namen verdient und Betriebsräte und Gründer*innen von Betriebsräten wirksam vor Arbeitgeberwillkür schützt.
Die Arbeitgeber sind über eine Testpflicht hinaus weiterhin verpflichtet, den Arbeitsplatz Infektionsschutzgerecht einzurichten und alle Maßnahmen aus der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel zu beachten. Dies muss besser kontrolliert werden. DIE LINKE fordert zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten für den Arbeitsweg und am Arbeitsplatz ausreichend kostenlose FFP-2 Masken zur Verfügung zu stellen.
Ein letztes Wort zum Homeoffice: Arbeitgeber waren schon vorher dazu verpflichtet, Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Nun müssen die Beschäftigten dies auch verpflichtend annehmen. Für die Zeit der Hochinzidenz ist das als notwendige Maßnahme der Pandemiebekämpfung akzeptabel – das die bestehende Regelung vorsieht, dass Beschäftigte das begründet ablehnen können, etwa aufgrund räumlicher Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung. Die LINKE bleibt ansonsten aber bei ihrer grundsätzlichen Haltung, dass Homeoffice weiterhin nur auf ausdrücklichen Wunsch von Beschäftigen möglich ist und eine Anbindung an den Betrieb gewährleistet bleiben muss.
Trotz aller Maßnahmen wird die Pandemie auf lange Sicht nur einzudämmen sein, wenn flächendeckend geimpft wird – und zwar weltweit. Anderenfalls werden immer neue Mutationen die Gesundheit und Sicherheit der Menschen gefährden. DIE LINKE fordert, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Produktionskapazitäten für Impfstoffe zu erhöhen – auch durch die Freigabe von Patenten und die Gewährleistung des dafür notwendigen Technologietransfers.


 

LINKE fordert sofortige Rückgabe des Bundestagsmandates

DIE LINKE in der Region fordert von Georg Nüsslein (CSU) die sofortige Niederlegung seines Bundestagsmandates. „Das Mandat gehört den Wählerinnen und Wählern im Wahlkreis und ist kein persönliches Eigentum“, so Xaver Merk aus Senden.

Der Wahlkreiskandidat zur kommenden Bundestagswahl verweist auf die verheerende Wirkung der gegenüber Nüsslein erhobenen Vorwürfe auf den Politikbetrieb insgesamt. Gerade in einer Zeit, in der die Entscheidungen der Politik auf nichts mehr als auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen ist, muß das Verhalten des Abgeordneten Georg Nüsslein und anderer Abgeordneten der CDU als Supergau der Politik bezeichnet werden. Daher ist der sofortige Verzicht auf das Bundestagsmandat und das Spenden der erhaltenen Gelder an soziale Einrichtungen in der Region das Mindeste, das wir fordern.

„Georg Nüsslein versündigt sich nicht nur an seinen Wählerinnen und Wählern, sondern an allen Bürger*innen seines Wahlkreises, wenn er sein Mandat behält, um noch ein paar Euro mehr Rente auf seinem Konto scheffeln zu können“, wettert Xaver Merk weiter.


 

Leiharbeit gehört abgeschafft

Eine kleine Anfrage der Allgäuer Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl zu „Bayrische Lebens- und Arbeitsrealitäten“, (Bundestags-Drucksache 19/25624) förderte für den Landkreis Neu-Ulm und den Landkreis Günzburg erschreckende Zahlen zutage.

Dazu Xaver Merk, Bundestagskandidat der LINKEN : "Im Durchschnitt verdient ein bayerischer Leiharbeitnehmer etwa 38 Prozent weniger als ein Vollzeitbeschäftigter. Im Landkreis Neu-Ulm fällt dieser Lohnunterschied mit 43,5 Prozent, im Landkreis Günzburg mit 40,6 Prozent noch deutlich größer aus. Diese Entwicklung muss gestoppt und Leiharbeit zwingend eingedämmt werden. Leiharbeit ist ein Instrument des Lohndumping und eine Sackgasse - sicherlich aber kein Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt. Leiharbeitende sind im Betrieb oft Beschäftigte zweiter Klasse, wodurch Belegschaften gespalten werden. Permanente ökonomische Unsicherheit und Konkurrenzdruck sind ein gesellschaftlicher Spaltpilz und verhindern solidarisches Handeln – in Betrieb und Gesellschaft. Ein ‚Weiter so!‘ darf es nicht geben. Es ist höchste Zeit für eine Kehrtwende am Arbeitsmarkt, die gute Löhne und unbefristete, sozial abgesicherte Arbeit für Alle gewährleistet. Leiharbeit gehört abgeschafft."

Weitere Informationen bei:

Xaver Merk, Senden, Tel.: 01702208248, xaver.merk@t-online.de


 

Die Linke zur Nüßlein-Affäre

Laut Berichterstattung mehrerer Medien gab es heute polizeiliche Durchsuchungen beim schwäbischen CSU Gesundheitspolitiker Georg Nüßlein. Es steht der Vorwurf von Bestechung im Raum. Die Rede ist von illegalen Deals im Zusammenhang mit Maskenherstellern und öffentlichen Aufträgen.

Dazu erklärt der schwäbische Bezirksrat Frederik Hintermayr (DIE LINKE): „Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, ist Herr Nüßlein als Bundestagsabgeordneter untragbar und muss umgehend zurücktreten!“ Hintermayr weiter: „Es sind genau solche Ereignisse, die wilde Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Corona nähren und Misstrauen bei den Bürger*innen verursachen. Sollte Nüßlein die Corona-Pandemie wirklich genutzt haben, sich persönlich zu bereichern, dann wäre das unmoralisch und kriminell!“


 

Für Betroffene war die verlängerte Hilfe während der Corona-Krise eine Brücke. Das sollte so bleiben.

von Susanne Ferschl, MdB, Kaufbeuren

Der deutsche Arbeitsmarkt ist krisenbedingt unter Druck. Millionen Menschen sind in Kurzarbeit, Hunderttausende haben den Arbeitsplatz verloren. Im Frühjahr 2020 hat die Regierung auf dem Höhepunkt der ersten Pandemiewelle als eine von vielen Maßnahmen die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert. Für alle, deren Anspruch 2020 endete, wurde die Bezugsdauer um drei Monate verlängert. Das war für die Betroffenen eine Brücke über die Krisenzeit.

Als sich im Herbst abzeichnete, dass die Krise andauert, verlängerte die Bundesregierung die ebenfalls im Frühjahr 2020 beschlossenen Sonderregelungen bei der Kurzarbeit bis Ende 2021. Das verlängerte Arbeitslosengeld ließ die Bundesregierung aber ohne Begründung zum 31. Dezember auslaufen. Immer mehr Menschen fallen seitdem aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus und müssen Hartz IV beantragen – mehrere Hunderttausend Arbeitslose sind 2021 betroffen.

Dabei gilt, was die Regierung im Frühjahr feststellte: „Die außergewöhnliche Krisensituation schränkt auch für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und Chancen ein, eine neue Beschäftigung aufzunehmen.“ Die wirtschaftliche Lage ist laut Ifo-Beschäftigungsbarometer wieder ernster. Erhebliche Arbeitsmarktrisiken sind noch unberücksichtigt, etwa die Auswirkungen der neuen Virusmutante.

Auf Anfrage der Linksfraktion erklärte die Bundesregierung: „Von einer Verlängerung der Sonderregelung wurde mit Blick auf die finanziellen Belastbarkeitsgrenzen für das Leistungssystem der Arbeitsförderung und den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit abgesehen.“

Dass die Regierung diesen Zustand durch politische Fehlentscheidungen verantwortet, verschweigt sie. Zweimal hat die schwarz-rote Koalition den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgesenkt, zuletzt direkt vor der Pandemie. Dabei wäre das Geld in starken Sozialleistungen gerade jetzt besser angelegt, denn es fließt als Konsum in den Wirtschaftskreislauf zurück und stärkt die Binnennachfrage.

Dass die Konjunktur gestützt werden muss, weiß die Bundesregierung. Nur will sie ihre Prioritäten beim Kurzarbeitergeld setzen und so vorrangig Arbeitsplätze erhalten. Warum sie sich dann nicht dazu durchringen kann, etwa die Erstattung von Sozialabgaben beim Kurzarbeitergeld an eine Beschäftigungsgarantie zu knüpfen, bleibt ihr Geheimnis. Fakt ist, dass der Gegensatz zwischen Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld konstruiert ist. Beides ist nötig und finanzierbar. Arbeitslose brauchen eine soziale Brücke über die Zeit der Pandemie. Beschäftigte in Kurzarbeit brauchen, zumal in Niedriglohnbranchen, die besonders vom Lockdown betroffen sind, ein existenzsicherndes Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro.

Es ist eine Frage des politischen Willens. Die Arbeitslosenversicherung wird Bundeszuschüsse benötigen. Dafür hat der Bund neue Schulden aufgenommen und die Schuldenbremse ausgesetzt. Neuverschuldung ist für ein so reiches Land wie Deutschland kein Problem und angesichts des riesigen Investitionsbedarfs sogar notwendig.

Längst reicht die Kritik an der Schuldenbremse über die politische Linke hinaus. Wider alle ökonomische Vernunft will die Regierung schnell zum Heiligen Gral neoliberaler Haushaltspolitik zurückzukehren, der schwarzen Null. In der Weigerung, Arbeitslose zu unterstützen, wirft die Schuldenbremse ihre Schatten voraus. Wenn nicht gegengesteuert wird, wird es diejenigen treffen, die in den letzten 20 Jahren die ersten Opfer des Sozialabbaus waren: Erwerbslose.

Ob in Beschäftigung, in Kurzarbeit oder arbeitslos – alle Lohnabhängigen brauchen sozialen Schutz. Wer heute noch erwerbstätig oder in Kurzarbeit ist, kann morgen arbeitslos sein. Es braucht längere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld. Bislang ist der Anspruch meist auf zwölf Monate begrenzt, unabhängig von der Einzahlungsdauer.

Uns erreichen in diesen Tagen viele Zuschriften von Menschen, die den Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen. Sie alle verbindet ein Anliegen: Sie fordern, dass die dreimonatige Verlängerung des Arbeitslosengeldes auch 2021 fortgeführt wird. Diese Menschen haben Angst um ihren Lebensstandard, um ihre Existenz, Angst vor den Drangsalierungen des Hartz-IV-Systems. Die schwarz-rote Koalition täte gut daran, diese Sorgen ernst zu nehmen.

Susanne Ferschl ist Vize-Vorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag.
Sabine Zimmermann ist Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Linken-Fraktion im Bundestag.


 

Direktkandidat zur Bundestagswahl 2021

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde,

bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wurde am Mittwoch den 17. Februar 2021 in 89362 Offingen unser Direktkandidat für den Bundestagswahlkreis 255 gewählt.

Es bewarben sich aus Senden unser langjähriges Mitglied Xaver Merk, Stadtrat in Senden und Kreisrat im Landkreis NeuUlm, als Gegenkandidat trat Stefan Hanebeck aus Elchingen an.

Mit großer Mehrheit wurde Xaver Merk von den versammelten Mitgliedern zum Direktkandidaten gewählt.

Wir gratulieren zur Wahl und wünschen einen größtmöglichen Erfolg.


Im Bild Heike Benz, Xaver Merk mit unserer aktuellen MdB Susanne Ferschl, die im Wahlkreis Kaufbeuren / Ostallgäu antritt.


 


 

Offener Brief an den Kreisvorsitzenden der CSU im Landkreis Günzburg

Zitat Günzburger Zeitung vom 22.01.2019 :

„Die demokratischen politischen Kräfte im Landkreis Günzburg wollen ein Bündnis schmieden,

um möglichst viele Menschen für die Europawahl am 26. Mai zu mobilisieren.

Darauf haben sich die beiden Kreisvorsitzenden Alfred Sauter (CSU) und Herbert Blaschke

(FDP) verständigt.“ (Zitat Ende)

und

„Allerdings gehören für Sauter „Extreme“ nicht dazu. Das gelte ebenso für die Linke wie für die Alternative für Deutschland (AfD), wie er sagt.“

(Zitat Ende)

 

Wenn sie, Herr Sauter, möglichst viele Bürger dazu bringen möchten, wählen zu gehen, sind wir uns absolut einig. Wenn sie aber von „Extremen“ sprechen – und diese Aussage in der örtlichen Presse verbreiten lassen, und uns als Parteimitglieder der Partei „Die Linke“ damit meinen, ist diese Einordnung mit Sicherheit nicht positiv zu verstehen. Im Gegenteil – der Wahlkampf für Europawahl und auch bereits für die Kommunalwahl im Frühjahr 2020 hat wohl bereits begonnen. Nur – die Begründung für diese ihre Einschätzung über „Die Linke“ führen sie nicht an. Sie können das auch nicht, denn sie wissen, dass es diese Begründung nicht gibt.

Die Linke steht für Europa, nicht unbedingt für eine EU, wie sie zur Zeit ist, aber diese Änderungen versuchen wir demokratisch umzusetzen, denn die Linke steht für ein Europa der Europäer und nicht der Großkonzerne. Die Linke wird weder in Bayern noch im Bund vom Verfassungsschutz überwacht oder beobachtet, sie stellt in ihrem Parteiprogramm die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und auch die bayrische Verfassung nicht in Frage. Im Gegenteil – wenn ich mir die Artikel der bayrischen Verfassung, speziell im 3. und 4. Hauptteil ansehe, dann ist das Parteiprogramm der Linken näher an der Verfassung als das Programm der CSU.

Lassen Sie mich als Beispiel den Artikel 123 der bayrischen Verfassung anführen. Er trägt den Titel „Angemessene Besteuerung“

(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.

(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.

(3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.  

 

Die Geschichte der letzten Jahre zeigt, dass Absatz 2 für die CSU nur dann auf ihr Handeln in den letzten Jahren positiv gesehen werden kann, wenn man ein sehr eigenwilliges Verständnis von „angemessenes Verhältnis“ hat. Und beim Thema Erbschaftssteuer hat die bayrische Landesregierung bei den letzten Neuregelungen im Bund absolut nichts getan, was die bayrische Verfassung ihr eigentlich aufgetragen hätte.

Das Programm der Linken hingegen entspricht weitestgehend diesem gesamten Artikel.

 

Wider besseres Wissen reden Sie, Herr Sauter von uns „Linken“ als von Extremisten. Sie wollen damit wohl erreichen, dass der Bürger auf der Straße nicht auf die Idee kommt, sich anzuhören, was wir zu sagen haben. Als Jurist und ehemaliger bayrischer Justizminister sollte es ihnen nicht schwerfallen, herauszubekommen, welcher Straftatbestand im Strafgesetzbuch für eine solche Vorgehensweise zutreffend beschrieben wurde. Zur Auswahl habe ich Ihnen die §§ 186 bis 188 des Strafgesetzbuches im Anhang zitiert. Mir persönlich wäre es allerdings lieber, wenn sie sich – so wie ich es auch hier vor Ort immer wieder feststellen durfte – mit den örtlichen politischen Akteuren zusammen setzen würden. Ein vernünftiges Ergebnis war in den letzten 42 Jahren – so lange bin ich bereits politisch tätig – immer möglich. Wie sie aus der Anzahl der Jahre unschwer erkennen können, war ich nicht immer Mitglied bei den „Linken“, sondern habe auch mehr als 30 Jahre bei der SPD „auf dem Buckel“. Ich bin meiner politischen Überzeugung treu geblieben, meine damalige Partei hat sich allerdings massiv verändert. Weiterhin bin ich ehemaliger Bundeswehroffizier, der auch im Ruhestand zu seinem Fahneneid steht.

 

Sollten Sie in der GZ korrekt zitiert worden sein, fordere ich eine Richtigstellung Ihrer Aussage. Entsprechende Äußerungen sollten Sie in Zukunft unterlassen. Sollten Sie nicht korrekt zitiert worden sein, sollte das ebenfalls richtiggestellt werden.

 

Martin Lechler

Kreisvorstandsmitglied der „Linken“ im Kreisverband Günzburg/Neu-Ulm

in Abstimmung mit dem Kreisvorsitzenden Stefan Balkheimer, Leipheim

 

Auszug aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik :

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


 


 


 


 

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